Spendenbescheinigung
Die GeFAO e.V. ist wegen Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Innenstadt, Steuer-Nr. 305/5975/0332 vom 24.01.2025 für das Jahr 2023 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.
Der Verein kann steuerabzugsfähige Spenden sammeln und für die unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO zur Verfügung stellen. Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5, 6, 7 und 8 AO.