Neu zu wählen sind 2021 die Funktionen des Vorstandes, der Beisitzer und der Kassenprüfung. Es wird künftig eine tatkräftigen Mitarbeit erwartet. Bewerbungen sind der Einfachheit halber direkt an den Vorsitzenden zu richten.
Die Mitgliederversammlung wird in der zweiten Jahreshälfte 2021 durchgeführt. Entweder als Präsenzveranstaltung oder in schriftlicher Form. Das Regelwerk gibt dazu das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vor.