Jahreshauptversammlung 2024

Aktuelles

Die Jahreshauptversammlung der Gesellschaft zur Förderung der Archäologie in Ostwestfalen e.V.  GeFAO) fand am 29.11.2024 im Panoramarestaurant “Bella Vista” in Porta Westfalica statt.  Beginn 18.10 Uhr, Ende um 19.30 Uhr.

Als Erster Vorsitzender begrüßte Thomas Janssens die Mitglieder.

Die Mitglieder gedachten des am 30.10.2024 gestorbenen Vereinsmitglieds Jürgen Schünemann. Der Vorsitzende Thomas Janssens verlas eine auf unserer Webseite https://www.gefao.de/artikel/nachruf-juergen-schuenemann eingestellte Würdigung Schünemanns, die Werner Best verfasst hatte.

Der Zweite Vorsitzende Michael Zelle berichtete über die Publikationen, danach über ein kleineres Förderprojekt:

Das Beiheft 1 der Archäologie in Ostwestfalen “Zwischen Pflaster und Kalkstein” umfasst 298 Seiten und wird in einer Auflage von 400 Exemplaren Anfang 2025 erscheinen. Diese Veröffentlichung ist ausschließlich durch Landesmittel finanziert, daher kann sie nicht als kostenlose Gabe an die Vereinsmitglieder verteilt werden. Der Band Archäologie in Ostwestfalen 15 wird Mitte des Jahres erscheinen.

Die GeFAO e.V. förderte mit 1.500 € die Visualisierung des Südtors des Römerlagers Anreppen - diese Mittel stammen aus einem größeren Etat für das Römerlager Anreppen, der ausschließlich aus Spenden der Eheleute Kühlborn besteht.

Der Erste Vorsitzende Thomas Janssens berichtete zunächst über notwendige Arbeiten am Kreuzkirchen-Schutzbau:

Das Dach des Schutzbaus Wittekindsburg wurde von Mitarbeitern des RVZ gereinigt. Die Reinigung der Fenster des Schutzbaus erfolgte durch eine professionelle Firma und wurde zu 100% vom Ersten Vorsitzenden Thomas Janssens gesponsert.

Für den April 2025 wird eine GeFAO-Veranstaltung geplant mit der Vorstellung der Arbeit und den Ergebnissen von (lizenzierten) Sondengängern. Hierzu sollen auch speziell interessierte und beteiligte Personengruppen eingeladen werden: Ortsheimatpfleger, Landwirte, Jäger usw.

Thomas Janssens stellte in seiner Funktion als Zweiter Schatzmeister die Finanzsituation und den Jahresabschluss der GeFAO zum 31.12.2023 vor, die entsprechenden Unterlagen des Ersten Schatzmeisters wurden verteilt.

Nach Verlesung der beide Kassenprüfungsberichte durch Bettina Tremmel und der Feststellung der einwandfreien Kassenführung folgte aus der Versammlung der Antrag zur Entlastung des Vorstandes. Der Vorstand wurde einstimmig entlastet.

In den Vorstand wurden einstimmig gewählt: als Erster Vorsitzender Thomas Janssens, als Zweiter Vorsitzender Michael Zelle, als Erster Schatzmeister Johann-Sebastian Kühlborn, als Zweiter Schatzmeister Thomas Janssens und als Schriftführer Robert Gündchen.

Als Kassenprüferinnen wurden Brigitte Brand und Bettina Tremmel einstimmig gewählt.

Als Beisitzende wurden Sveva Gai, Sigrid Vierck, Brigitte Brand, Vera Brieske, Ulrich Lehmann und Constantin Fried einstimmig gewählt.

Die zehn Mitglieder des wissenschaftlichen Beirat wurden vorgestellt und bestätigt, sie gehören unterschiedlichen Institutionen an: Zur LWL-Archäologie gehören Sven Spiong, Sveva Gai, Sebastian Düwel und Alexandra Philippi; Eva Treude und Michael Zelle sind Mitarbeitende des Landesverbandes Lippe, Museumsmitarbeiter sind Erik Beck (Kreismuseum Wewelsburg) und Karl Banghard (Archäologisches Freilichtmuseum Oerlinghausen), Johannes Werner  Glaw (GT) und Ralf Mahytka (HX) sind Stadtarchäologen. Mit diesen 10 Mitgliedern hat der Beirat die maximale Personenzahl erreicht.

Weiterhin wurden die vorgeschlagenen Satzungsänderungen einstimmig angenommen. Diese bezogen sich in erster Linie auf eine Neudefinition des Vereinssitzes (Regierungsbezirk Detmold statt Bielefeld) und der Möglichkeit zur virtuellen Teilnahme an Sitzungen. 

Die Vorschläge zur Satzungsänderung lauteten im Wortlaut:

Der § 1 - Name und Sitz ist folgendermaßen abzuändern:

Der Verein führt den Namen "Gesellschaft zur Förderung der Archäologie in Ostwestfalen e.V.". Er ist eingetragener Verein (e.V.).  Der Sitz des Vereins liegt im Regierungsbezirk Detmold.

In  § 7 - Die Mitgliederversammlung  unserer Satzung ist der folgende Passus einzufügen: 

Der Vorstand kann beschließen, dass die Mitglieder an den Sitzungen der Mitgliederversammlung auch ohne persönliche Anwesenheit an einem bestimmten Versammlungsort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte im Wege einer elektronischen Kommunikation ausüben sowie auf diese Weise Beschlüsse fassen können. Der Vorstand bestimmt im Einzelfall die elektronische Plattform für das jeweilige virtuelle Meeting und lädt dazu ein. Der Vorstand kann weiterhin beschließen, dass die Mitglieder ihre Stimmen unabhängig von ihrer Teilnahme an der Mitgliederversammlung innerhalb einer bestimmten Frist vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abgeben können. 

Weiterhin in § 8 – Der Vorstand ist folgender Einschub vorzunehmen:  

(c) Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit diese nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Er gibt sich für seine Arbeit im Rahmen des allgemeinen Vereinsrechts eine eigene Geschäftsordnung. Er entscheidet die Maßnahmen, die der Erfüllung der Vereinszwecke dienen, im Benehmen mit dem wissenschaftlichen Beirat. Dazu zählen alle verwaltungsbedingten Entschlüsse, die Bestimmung des Sitzes der Geschäftsstelle des Vereins innerhalb des Regierungsbezirks Detmold einschließend.  Der Vorstand vertritt den Verein nach außen hin durch den Vorsitzenden / die Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden / die stellvertretende Vorsitzende. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse durch einfache Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des / der Vorsitzenden den Ausschlag. Bei finanziell relevanten Beschlüssen haben der / die Vorsitzende oder der / die stellvertretende Vorsitzende - als Verantwortliche im Sinne des § 26 BGB - ein Vetorecht.   JSK