Corona bedingt fand die letze Mitgliederversammlung am 5. Mai 2019 statt. Zur diesjährigen Mitgliederversammlung am 24. September 2022 um 10.30 Uhr im Archäologischen Freilichtmuseum Oerlinghausen, Am Barkhauser Berg 2-6, 33813 Oerlinghausen lade ich Sie herzlich ein. Es handelt sich zur Minderung der Ansteckungsgefahr dabei um eine Open-Air-Versammlung. Kleiden Sie sich bitte entsprechend. Es wäre schön, wenn möglichst viele von Ihnen kommen könnten.
Ich denke, dass die eigentliche Mitgliederversammlung max. 1,5 Stunden in Anspruch nehmen wird. Vorträge sind nicht vorgesehen. Je nach Wetter und Corona-Lage bzw. nach allgemeiner Bekundung der Teilnehmer wird der Museumsleiter Karl Banghard vor Ort über aktuelle Projekte informieren. An eine Einkehr ist nicht gedacht. Nehmen Sie daher bitte ein „Vesperbrot“ o.ä. mit.
Für die Mitgliederversammlung 2022 ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
1. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
2. Bericht des Vorsitzenden
3. Bericht des Schatzmeisters über die Jahresrechnung 2019-2021
4. Bericht der Kassenprüfung über die Jahresrechnung 2019-2021
5. Bericht des wissenschaftlichen Beirats
6. Entlastung des Vorstandes
7. Wahl des Vorstandes für zwei Jahre, Bestätigung bzw. Neuwahl der Beisitzer, Bestätigung des wissenschaftlichen Beirats
8. Bestätigung bzw. Neuwahl der Kassenprüfung
9. Verschiedenes
Das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung wurde per Email versandt.
Und abschließend noch etwas zum leidigen Thema Kreuzkirche. Mehr als die Hälfte der GeFAO-Mitgliedsbeiträge wird inzwischen für die Kreuzkirche verausgabt: für Versicherungen, Abgaben, Wartungs- und Reparaturkosten. Aus finanzieller Sicht gefährdet ein stagnierender bzw. altersbedingt sinkender Mitgliederbestand – einhergehend mit z.T. schlechter Zahlungsmoral – die weitere Betreuung des für den Erhalt der Kreuzkirche errichteten Schutzbaus. Neue, nach Möglichkeit auch tatkräftig zupackende Mitglieder braucht die GeFAO einerseits zur Pflege und andererseits zur weiteren Finanzierung der »Betriebskosten« der Kreuzkirche zwingend! Andernfalls wird sich die GeFAO eines nicht so fernen Tages vom Projekt Kreuzkirche wohl verabschieden müssen – möglicherweise durch Selbstauflösung nach § I0 unserer Satzung. Dann fiele das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zur Verwendung für die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege im Raum Ostwestfalen-Lippe.
Daher mein sehr ernst gemeinter Appell: Jedes Mitglied möge bitte in seinem persönlichen Umfeld immer wieder werbend für eine wirklich gute Sache aktiv tätig werden.
Dr. Johann-Sebastian Kühlborn
Erster Vorsitzender